Leistungen bei Verhinderungspflege

Im Urlaubsfall oder bei Krankheit… Wer vertritt mich als pflegende Person? Leistungen bei Verhinderungspflege!

Oft übernehmen wir die Aufgaben von privat pflegenden Personen, wenn diese in den Urlaub fahren oder krank werden. Urlaub muss sein, Krankheit kann vorkommen. Bei geplanten oder ungeplanten Ausfällen der pflegenden Person übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Der Anspruch liegt dabei bei sechs Wochen im Jahr. Seit dem 01. Januar 2016 wird auch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt. Ab dem 01. Januar 2017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.

Wie organisiert man Verhinderungspflege?
Einen Antrag für die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Dieser kann auch im Nachhinein gestellt werden. Ein Nachweis über entstandene Aufwendungen muss geführt werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich. Wenn Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe bei der Erstellung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

 

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