Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I im Jahr 2015 und nun auch mit der Verabschiedung des zweiten Teils verändern sich die Leistungen erheblich. Wir wollen Ihnen in diesem Kapitel eine einfache und kurze Übersicht über die Änderungen geben. Wir weisen aber dennoch darauf hin, dass am Ende immer der Einzelfall gilt, eine Beratung daher unbedingt erforderlich ist. Informieren Sie sich gern auch in unserer Beratungsstelle.