Wir bera­ten zu den
ver­schie­de­nen Pfle­ge­gra­den

Wir bie­ten Ihnen umfas­sen­de Bera­tung zu allen Pfle­ge­gra­den, damit Sie die Unter­stüt­zung erhal­ten, die Sie benö­ti­gen. Unse­re Leis­tun­gen sind ide­al für Men­schen, die ambu­lant gepflegt wer­den und auf einen mobi­len Pfle­ge­dienst ange­wie­sen sind. Pfle­ge­gra­de wer­den nach dem Grad der Selbst­stän­dig­keit und des Hil­fe­be­darfs ein­ge­teilt. Mehr zum The­ma.

Die fünf Pfle­ge­gra­de im Über­blick

Gerin­ge Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit: Per­so­nen mit Pfle­ge­grad 1 haben einen gerin­gen Pfle­ge­be­darf und benö­ti­gen nur gele­gent­lich Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung des All­tags.

Erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit: Bei Pfle­ge­grad 2 besteht ein erheb­li­cher Pfle­ge­be­darf. Betrof­fe­ne benö­ti­gen regel­mä­ßig Hil­fe, vor allem bei der Grund­pfle­ge (z.B. Kör­per­pfle­ge, Ernäh­rung, Mobi­li­tät) und haus­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten.

Schwe­re Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit: Per­so­nen mit Pfle­ge­grad 3 haben einen hohen Pfle­ge­be­darf und sind in vie­len Berei­chen des täg­li­chen Lebens auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen.

Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit: Bei Pfle­ge­grad 4 ist der Pfle­ge­be­darf sehr hoch. Betrof­fe­ne benö­ti­gen umfas­sen­de Unter­stüt­zung in fast allen Lebens­be­rei­chen.

Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung: Die­ser Pfle­ge­grad wird Per­so­nen zuer­kannt, die neben einem sehr hohen Pfle­ge­be­darf auch beson­de­re Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung haben, z.B. bei außer­ge­wöhn­lich hohem Pfle­ge­auf­wand.

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Unse­re Bera­tungs­leis­tun­gen zu den Pfle­ge­gra­den

Wir wis­sen, dass die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad oft kom­plex und ver­wir­rend sein kann. Daher bie­ten wir Ihnen umfas­sen­de Bera­tungs­leis­tun­gen an, um Ihnen und Ihren Ange­hö­ri­gen Klar­heit zu ver­schaf­fen und Sie best­mög­lich zu unter­stüt­zen. Unse­re Dienst­leis­tun­gen umfas­sen:

  • Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung: Wir erklä­ren Ihnen aus­führ­lich, wel­che Kri­te­ri­en für die Ein­stu­fung in die ver­schie­de­nen Pfle­ge­gra­de gel­ten und wel­che Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Ange­hö­ri­gen die best­mög­li­che Unter­stüt­zung und Ori­en­tie­rung zu bie­ten. Wenn Sie Fra­gen zu den Pfle­ge­gra­den haben oder eine Bera­tung wün­schen, zögern Sie nicht, Ihnen oder Ihren Ange­hö­ri­gen zuste­hen.
  • Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung: Wir hel­fen Ihnen bei der Bean­tra­gung eines Pfle­ge­gra­des bei der Pfle­ge­kas­se. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, alle not­wen­di­gen Unter­la­gen zusam­men­zu­stel­len und beglei­ten Sie durch den gesam­ten Antrags­pro­zess.
  • Vor­be­rei­tung auf den Begut­ach­tungs­ter­min: Ein Gut­ach­ter des Medi­zi­ni­schen Diens­tes der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) oder ein ande­rer unab­hän­gi­ger Gut­ach­ter besucht Sie zu Hau­se, um den Pfle­ge­be­darf fest­zu­stel­len. Wir berei­ten Sie und Ihre Ange­hö­ri­gen auf die­sen Ter­min vor und geben Ihnen wert­vol­le Tipps, damit der Pfle­ge­be­darf kor­rekt erfasst wird.
  • Hil­fe bei Wider­spruch und Höher­stu­fung: Wenn Sie mit der Ein­stu­fung nicht ein­ver­stan­den sind oder sich der Pfle­ge­be­darf erhöht hat, unter­stüt­zen wir Sie bei einem Wider­spruch oder einem Antrag auf Höher­stu­fung.
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung: Wir ste­hen Ihnen auch nach der Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad zur Sei­te und bera­ten Sie zu den wei­te­ren Schrit­ten, mög­li­chen Leis­tun­gen und der opti­ma­len Gestal­tung der Pfle­ge.

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