Wir beraten zu den
verschiedenen Pflegegraden
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu allen Pflegegraden, damit Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Unsere Leistungen sind ideal für Menschen, die ambulant gepflegt werden und auf einen mobilen Pflegedienst angewiesen sind. Pflegegrade werden nach dem Grad der Selbstständigkeit und des Hilfebedarfs eingeteilt. Mehr zum Thema.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind eine Einstufung des Pflegebedarfs, die in Deutschland seit 2017 gilt. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und dienen dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen zu bewerten und entsprechende Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Es gibt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und der Beeinträchtigung in verschiedenen Lebensbereichen richten.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Personen mit Pflegegrad 1 haben einen geringen Pflegebedarf und benötigen nur gelegentlich Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Bei Pflegegrad 2 besteht ein erheblicher Pflegebedarf. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe, vor allem bei der Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Personen mit Pflegegrad 3 haben einen hohen Pflegebedarf und sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf sehr hoch. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung in fast allen Lebensbereichen.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: Dieser Pflegegrad wird Personen zuerkannt, die neben einem sehr hohen Pflegebedarf auch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben, z.B. bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand.
Kontaktieren Sie uns
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Orientierung zu bieten. Wenn Sie Fragen zu den Pflegegraden haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere Beratungsleistungen zu den Pflegegraden
Wir wissen, dass die Einstufung in einen Pflegegrad oft komplex und verwirrend sein kann. Daher bieten wir Ihnen umfassende Beratungsleistungen an, um Ihnen und Ihren Angehörigen Klarheit zu verschaffen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Information und Aufklärung: Wir erklären Ihnen ausführlich, welche Kriterien für die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade gelten und welche Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Orientierung zu bieten. Wenn Sie Fragen zu den Pflegegraden haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen.
- Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
- Vorbereitung auf den Begutachtungstermin: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderer unabhängiger Gutachter besucht Sie zu Hause, um den Pflegebedarf festzustellen. Wir bereiten Sie und Ihre Angehörigen auf diesen Termin vor und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit der Pflegebedarf korrekt erfasst wird.
- Hilfe bei Widerspruch und Höherstufung: Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind oder sich der Pflegebedarf erhöht hat, unterstützen wir Sie bei einem Widerspruch oder einem Antrag auf Höherstufung.
- Kontinuierliche Beratung und Unterstützung: Wir stehen Ihnen auch nach der Einstufung in einen Pflegegrad zur Seite und beraten Sie zu den weiteren Schritten, möglichen Leistungen und der optimalen Gestaltung der Pflege.