Entlastungsbetrag
Seit 2025 steht jedem Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag gilt für alle Pflegegrade und kann flexibel für verschiedene unterstützende Angebote genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Haushaltshilfe, Betreuungsdienste, Einkaufsbegleitung und Freizeitaktivitäten, die den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern. Auch pflegende Angehörige können von dieser Unterstützung profitieren, indem sie entlastet werden.
Die Nutzung des Entlastungsbetrags ist an qualifizierte Dienstleister gebunden, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Pflegebedürftige müssen also auf zertifizierte Anbieter zurückgreifen, um den Betrag einzulösen.
Diese Anpassung ist Teil einer umfassenden Pflege-Reform, die darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige zu erhöhen und die Nutzung flexibler zu gestalten. Ziel ist es, eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Alltag zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Ein wichtiger Aspekt der Reform: Der Entlastungsbetrag wird unabhängig von anderen Pflegeleistungen wie der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege gewährt und beeinflusst diese Budgets nicht. Pflegebedürftige können daher von mehreren Unterstützungsangeboten gleichzeitig profitieren.
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