Ent­las­tungs­be­trag

Ab 2025 wird der Ent­las­tungs­be­trag für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in häus­li­cher Pfle­ge um 4,5 % erhöht. Statt der bis­he­ri­gen 125 Euro monat­lich ste­hen dann 131 Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Anpas­sung soll Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen zusätz­lich ent­las­ten und die Unter­stüt­zung an die stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten anpas­sen.

Der Ent­las­tungs­be­trag gilt für alle Pfle­ge­gra­de und kann fle­xi­bel für ver­schie­de­ne unter­stüt­zen­de Ange­bo­te genutzt wer­den. Dazu zäh­len unter ande­rem Haus­halts­hil­fe, Betreu­ungs­diens­te, Ein­kaufs­be­glei­tung und Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, die den All­tag der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen erleich­tern. Auch pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge kön­nen von die­ser Unter­stüt­zung pro­fi­tie­ren, indem sie ent­las­tet wer­den.

Die Nut­zung des Ent­las­tungs­be­trags ist an qua­li­fi­zier­te Dienst­leis­ter gebun­den, die direkt mit der Pfle­ge­kas­se abrech­nen kön­nen. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge müs­sen also auf zer­ti­fi­zier­te Anbie­ter zurück­grei­fen, um den Betrag ein­zu­lö­sen.

Die­se Anpas­sung ist Teil einer umfas­sen­den Pfle­ge-Reform, die dar­auf abzielt, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge zu erhö­hen und die Nut­zung fle­xi­bler zu gestal­ten. Ziel ist es, eine bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Pfle­ge und All­tag zu ermög­li­chen und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu ent­las­ten.

Ein wich­ti­ger Aspekt der Reform: Der Ent­las­tungs­be­trag wird unab­hän­gig von ande­ren Pfle­ge­leis­tun­gen wie der Ver­hin­de­rungs- oder Kurz­zeit­pfle­ge gewährt und beein­flusst die­se Bud­gets nicht. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge kön­nen daher von meh­re­ren Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten gleich­zei­tig pro­fi­tie­ren.

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