hauswirtschaftliche Verrichtung
Wir unterstützen Sie auch bei der hauswirtschaftlichen Verrichtung, die für viele pflegebedürftige Menschen im Alltag zu einer Herausforderung werden können. Diese Tätigkeiten gehören zur sogenannten Grundpflege und sind Teil der ambulanten Pflegeleistungen, die unser mobiler Pflegedienst anbietet. Unser Ziel ist es, Ihnen eine selbstbestimmte und möglichst sorgenfreie Lebensführung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Unsere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen entlasten sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen und tragen dazu bei, dass Sie sich auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren können. Wir bieten diese Leistungen flexibel und individuell abgestimmt an, sodass Ihre persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie in einer gepflegten und sicheren Umgebung leben, die Ihrem Wohlbefinden förderlich ist.
Zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, bei denen wir helfen, gehören unter anderem:
- Einkaufen: Wir unterstützen Sie beim Erstellen von Einkaufslisten und besorgen die notwendigen Lebensmittel und Haushaltswaren.
- Zubereitung von Mahlzeiten: Wir kümmern uns um das Kochen und die Zubereitung gesunder, ausgewogener Mahlzeiten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
- Reinigung der Wohnung: Von Staubsaugen bis hin zum Wischen und Reinigen des Badezimmers sorgen wir dafür, dass Ihre Wohnung stets gepflegt und sauber ist.
- Wäschepflege: Wir übernehmen das Waschen, Trocknen und Bügeln Ihrer Kleidung und Bettwäsche.
- Müllentsorgung: Regelmäßiges Entleeren und Entsorgen des Mülls, damit Ihr Zuhause hygienisch bleibt.
Kontaktieren Sie uns
Unser Ziel ist es, Ihre Pflege zu erleichtern und Ihnen ein hohes Maß an Lebensqualität zu ermöglichen. Wenn Sie Fragen zu Pflegehilfsmitteln haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne!
Abrechnungs-möglichkeiten für hauswirtschaftliche Verrichtung
Hauswirtschaftliche Verrichtung ist ein wichtiger Teil der ambulanten Pflege und können in Verbindung mit anderen Pflegeleistungen abgerechnet werden.
Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt (ab Pflegegrad 2). Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festgelegten Betrag für ambulante Pflegeleistungen, zu denen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören.
Hier eine Übersicht der Abrechnungsmöglichkeiten:
Pflegesachleistungen: Diese werden für professionelle Pflegedienste bereitgestellt, die hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Die Sachleistungen richten sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: bis zu 761 € (Stand: 2024)
- Pflegegrad 3: bis zu 1.432 €
- Pflegegrad 4: bis zu 1.778 €
- Pflegegrad 5: bis zu 2.200 €
Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zu, der auch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen genutzt werden kann. Dieser Betrag kann nicht direkt ausgezahlt werden, sondern wird über anerkannte Dienstleister abgerechnet.
Private Zuzahlungen: Sollten die Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, um alle notwendigen hauswirtschaftlichen Verrichtungen abzudecken, können zusätzliche Kosten privat getragen werden.
Unterstützung bei der Abrechnung
Unser Team hilft Ihnen, die passenden Abrechnungsmöglichkeiten zu finden und die Leistungen so zu kombinieren, dass Ihre individuellen Bedürfnisse abgedeckt sind. Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse, damit die bürokratischen Hürden minimal bleiben.