Oft übernehmen wir die Aufgaben von privat pflegenden Personen, wenn diese in den Urlaub fahren oder krank werden. Urlaub muss sein, Krankheit kann vorkommen. Bei geplanten oder ungeplanten Ausfällen der pflegenden Person übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Der Anspruch liegt dabei bei sechs Wochen im Jahr. Seit dem 01. Januar 2016 wird auch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen
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Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen. Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen
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