Flexible Kurzzeitpflege

Zeitlich begrenzte stationäre Versorgung

Wenn pflegebedürftige Menschen zeitweise nicht mehr ausreichend in den eigenen vier Wänden versorgt werden können, kann die stationäre Kurzzeitpflege helfen. Diese Situation kann entstehen, wenn die eigentliche Pflegeperson ausfällt oder zeitlich begrenzte gesundheitliche Einschränkungen zu einer Verschlechterung des Gesamtbildes führen. Die entsprechenden Anträge sind bei der Pflegekasse erhältlich. Ferner ist es meist auch möglich telefonisch einen solchen Antrag mündlich zu formulieren.

Hier ist zu beachten, dass die Pflegekasse die Kosten für Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung übernimmt, allerdings nicht für Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen und Investitionsaufwendungen aufkommt.

Die Kurzzeitpflege ist in der Leistungshöhe und Leistungsdauer begrenzt. Wenn sie nicht vollständig in Anspruch genommen wird, steht der Rest für einen späteren Einsatz im Kalenderjahr zu Verfügung.

Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird volles Pflegegeld bezahlt.

 

Neu ist:

Die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen erweitert.

 

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