Pflegegrade

Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen. Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

 

Was passiert mit bereits 2016 festgelegten und begutachteten Pflegebedürftigen?
Verlieren diese ihre Pflegestufe?

Unnötiger Aufwand soll vermieden werden. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht wird diese natürlich behalten. Eine automatische Einführung in das System wird gewährleistet. Die Leistungen werden mindestens gleich bleiben, die Allermeisten werden sich sogar über einen Ausbau der Leistungen erfreuen dürfen. Eine genaue Prüfung können Sie in unserer Beratungsstelle durchführen.

Anträge, die bis Ende 2016 gestellt wurden und dem bisherigen Begutachtungsverfahren unterliegen werden in einem einfachen Übergangsverfahren weiterbearbeitet.

Dabei gilt:
Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad über. Ein Beispiel: Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1, erhalten automatisch Pflegegrad 2, mit Pflegestufe 2 erhalten sie Pflegegrad 3 usw. Menschen, mit einer Pflegestufe 3 + Härtefallregelung wechseln in Pflegegrad 5.

Pflegebedürftige Menschen, die einer geistigen Einschränkung (wie beispielsweise eine Demenzerkrankung) unterliegen und daher eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, wechseln ab 2017 in den übernächsten Pflegegrad. So wird aus Pflegestufe 1 Pflegegrad 3. Menschen mit der sogenannten Pflegestufe „0“ werden dabei neu in Pflegegrad 2 eingegliedert. Der höchste Pflegegrad ist hier Pflegegrad 5.

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