Die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer teilstationären Einrichtung nennt man Tages- und Nachtpflege. Neben den bereits geltenden Bestimmungen des PSG I das Pflegegeld und Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können, sorgt das PSG II ab dem 01. Januar 2017 dafür, das nun auch Personen mit dem Pflegegrad 1 ihren Entlastungsbeitrag für eine Tages- und Nachtpflege einsetzen können.