Ab dem 01. Januar 2017 haben auch Versicherte im neuen Pflegegrad 1 einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmittel. Seit 2015 wurden die Zuschüsse bereits für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen erhöht. Grundsätzlich können Pflegehilfsmittel beantragt werden, die zu einer Erleichterung der Pflegesituation führen können. Auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe „0“ mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.