Was ist ein Pflegekontrollbesuch
nach § 37.3 SGB XI?
Der Pflegekontrollbesuch nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Besuch durch einen mobilen Pflegedienst, die sicherstellen sollen, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden, die erforderliche Unterstützung und Beratung erhalten. Diese Besuche dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und der Beratung der pflegenden Personen im Rahmen der ambulanten Pflege.

Wer muss Pflegekontrollbesuche in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft sind, sind verpflichtet, diesen regelmäßigen Pflegekontrollbesuch in Anspruch zu nehmen:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig an diesen Beratungsbesuchen teilnehmen, um ebenfalls von der Beratung zu profitieren.
- Pflegegrad 2 und 3: Einmal alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: Einmal alle drei Monate
Ziele dieser Besuche
Die Pflegekontrollbesuche haben
mehrere Ziele:
- Sicherstellung der Pflegequalität: Bei den Besuchen wird überprüft, ob die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllt werden.
- Beratung und Unterstützung: Die pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen erhalten wertvolle Ratschläge zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.
- Erkennung von Problemen: Mögliche Probleme oder Herausforderungen in der Pflege werden identifiziert und es werden Lösungen oder zusätzliche Unterstützung angeboten.
Unsere Leistungen bei Pflegekontrollbesuchen
Unser mobiler Pflegedienst führt die Pflegekontrollbesuche professionell und einfühlsam durch. Dabei bieten wir folgende Leistungen an:
- Individuelle Beratung: Wir beraten Sie und Ihre pflegenden Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege. Unsere Experten geben wertvolle Tipps und Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation und unterstützen bei der Anwendung von Pflegetechniken.
- Überprüfung der Pflegesituation: Wir überprüfen, ob die Pflege den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird und ob alle erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden.
- Empfehlung von Pflegehilfsmitteln: Wir geben Empfehlungen zu notwendigen Pflegehilfsmitteln und unterstützen bei der Beantragung und Organisation dieser Hilfsmittel.
- Unterstützung bei Dokumentation: Wir helfen bei der korrekten Dokumentation der Pflegetätigkeiten, die für die Pflegekasse wichtig ist.
- Beratung zur weiteren Unterstützung: Falls notwendig, informieren wir Sie über zusätzliche Unterstützungsangebote, wie beispielsweise Entlastungsleistungen, Tagespflege oder vollstationäre Pflege.
Kontaktieren Sie uns
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten. Wenn Sie Fragen zu den Pflegekontrollbesuchen nach § 37.3 SGB XI haben oder einen Termin vereinbaren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!
Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege. Sie sorgen für die Qualität der Pflege und unterstützen sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige. Unser mobiler Pflegedienst steht Ihnen für die Durchführung dieser wichtigen Besuche jederzeit zur Verfügung.