Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) umfangreiche Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege. Diese Leistungen sind darauf ausgelegt, die häusliche Pflege von kranken und pflegebedürftigen Personen zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Besonders wichtig ist die Rolle eines mobilen Pflegedienstes, der Ihnen in dieser Zeit zur Seite steht. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Häusliche Krankenpflege
Ein mobiler Pflegedienst kann dabei helfen, diese Leistungen in der gewohnten Umgebung zu erbringen. Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische und pflegerische Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden. Zu den Leistungen gehören:
- Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Behandlungspflege: Medizinische Maßnahmen wie Verbandswechsel, Injektionen und Medikamentengabe.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. beim Einkaufen, Kochen und Reinigen.
Kontaktieren Sie uns
Unser Ziel ist es, Ihre Pflege zu erleichtern und Ihnen ein hohes Maß an Lebensqualität zu ermöglichen. Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne!
Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Leistung kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden, was die ambulante Pflege enorm entlastet.
Beratungsleistungen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte. Diese Besuche dienen der Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch praktische Tipps und Schulungen.
Kurzzeitpflege
Sollte eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig sein, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Kurzzeitpflege in einer dafür vorgesehenen Einrichtung. Dies dient der Entlastung der häuslichen Pflege und der Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung.
Pflegehilfsmittel
Die Krankenversicherung stellt Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Pflegebedürftigen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, Gehhilfen oder Pflegebetten. Diese Hilfsmittel können entweder leihweise oder zur dauerhaften Nutzung bereitgestellt werden.
Palliativpflege
Zur Unterstützung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen bietet die Krankenversicherung spezialisierte Palliativpflege an. Diese umfasst sowohl medizinische als auch pflegerische Maßnahmen zur Linderung von Beschwerden und zur Unterstützung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase.
Präventive Hausbesuche
Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit haben ältere Menschen Anspruch auf präventive Hausbesuche. Bei diesen Besuchen werden mögliche gesundheitliche Risiken ermittelt und Maßnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit empfohlen.
Soziale Betreuung
Neben der körperlichen Pflege spielt auch die soziale Betreuung eine wichtige Rolle. Die Krankenversicherung fördert Maßnahmen zur sozialen Betreuung, um Isolation und Einsamkeit zu verhindern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.Diese umfassenden Leistungen der ambulanten Pflege nach SGB V sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können und dabei die notwendige Unterstützung und Pflege erhalten. Bei weiteren Fragen oder zur Beantragung der Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung.